AGB
AGB Dienstleistungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Sabrina Isabella Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt.
(2) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von Sabrina Isabella Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien usw.).
(3) Sabrina Isabella Fotografie ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von Sabrina Isabella Fotografie, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden.
(5) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Sabrina Isabella Fotografie steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.
(2) Sabrina Isabella Fotografie überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Erteilt Sabrina Isabella Fotografie an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist gegen ein vorher vereinbartes Entgeld möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Sabrina Isabella Fotografie darf die Bilder, sofern nicht anders vereinbart, im Rahmen der Eigenwerbung verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.)
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.
§3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum von Sabrina Isabella Fotografie.
(3) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die Sabrina Isabellla Fotografie nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält Sabrina Isabella Fotografie hierfür den Stundensatz von 285,00 Euro inkl. 19% MwSt. je angefangene Stunde.
(4) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 20% des Honorars einbehalten. Bei sämtlichen anderen Shootings werden 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Sabrina Isabella Fotografie gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 4 Haftung / Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet Sabrina Isabella Fotografie für sich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet Sabrina Isabella Fotografie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Sabrina Isabella Fotografie nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Sabrina Isabella Fotografie in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.
(4) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien bei Sabrina Isabella Fotografie eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Sabrina Isabella Fotografie verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
Stand 10.11.2022